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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Vertragsgegenstand und Geltung

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtliche Beziehung zwischen der Plattenladen Zürich GmbH (nachfolgend Plattenladen Zürich) und dem Kunden.
  2. Die AGB sind integrierter Bestandteil des Vertrages. Falls der Kunde die vorliegenden AGB nicht akzeptieren will, dann muss er dies Plattenladen Zürich unverzüglich mitteilen, ansonsten gelten diese als angenommen und integrierter Vertragsbestandteil.
  3. Im Rahmen des Bestellvorgangs via der Website von Plattenladen Zürich anerkennt der Kunde die AGB in der zum Zeitpunkt der Abgabe der Bestellung geltenden Fassung. Alle mündlichen und telefonischen Abmachungen müssen, um bindend zu sein, schriftlich bestätigt werden. Das Erfordernis der Schriftlichkeit ist auch dann erfüllt, wenn eine Erklärung in einer E-Mail enthalten ist.
  4. Im Falle widersprüchlicher Bestimmungen in den verschiedenen Vertragsdokumenten gelten in dieser Rangfolge: Die schriftliche Auftragsbestätigung von Plattenladen Zürich, das Angebot von Plattenladen Zürich, die AGB von Plattenladen Zürich.
  5. Allgemeine Geschäfts-, Vertrags-, Liefer-, Lizenz- oder sonstige allgemeinen Bedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung.

 

§2 Vertragsabschluss und -umfang

  1. Durch Anklicken des Buttons «kostenpflichtig bestellen» gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die Artikel im Warenkorb ab. Den Eingang der Bestellung bestätigt Plattenladen Zürich dem Kunden per E-Mail nach dem Absenden der Bestellung. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung beim Kunden zustande.
  2. Sämtliche Preise in Katalogen, Preislisten, auf der Website, Prospekten, Ausstellungen usw. erfolgen freibleibend und sind unverbindlich. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf der Faktura separat ausgewiesen.
  3. Die Angaben in den Verkaufsunterlagen von Plattenladen Zürich und/oder der Homepage (Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  4. Der Vertrag kommt nur über diejenigen Artikel zustande, die in der Rechnung, der Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung von Plattenladen Zürich ausdrücklich aufgeführt sind. Daraus ergibt sich auch abschliessend der Leistungsumfang.
  5. Bestellungen verpflichten den Kunden zur Abnahme der Produkte. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen des Kunden kann Plattenladen Zürich nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

 

§3 Lieferbedingungen

  1. Die Zustellung der bestellten Produkte erfolgt an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse zum bestätigten Lieferzeitpunkt. Falls niemand anwesend ist, wird die Ware des Bestellers vor dessen Tür deponiert.
  2. Die Lieferung erfolgt je nach Sortiment und Lieferort durch den eigenen Lieferservice von Plattenladen Zürich oder durch verschiedene Lieferdienstpartner.
  3. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Plattenladen Zürich steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Plattenladen Zürich durch Zulieferanten und Hersteller.
  4. Die Höhe der Liefergebühr ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird dem Besteller während des Bestellvorgangs ausgewiesen.
  5. Nutzen und Gefahr an Waren gehen zum Zeitpunkt der Warenannahme, das Eigentum mit der vollständigen Bezahlung der Ware auf den Kunden über.

 

§4 Prüfpflicht und Gewährleistung

  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit, Qualität und Menge zu prüfen. Beanstandungen müssen unverzüglich, jedoch spätestens innert 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Bei Missachtung trägt der Kunde sämtliche Kosten inklusive Folgeschäden.
  2. Die Fristen und Obliegenheiten gemäss Art. 201 ff. OR werden vollumfänglich wegbedungen und durch die Bestimmungen dieses Vertrages ersetzt.
  3. Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur geringfügiger Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
  4. Bei berechtigten Mängelrügen oder Garantieleistungen ist Plattenladen Zürich berechtigt zu entscheiden, wie der Mangel behoben wird. Sei es durch Nachbesserung, Ersatz der Ware, Preisreduktion oder Rücknahme der Ware. Weitergehende Ansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
  5. Für Schäden haftet Plattenladen Zürich nur, wenn sie direkte Folge einer Vertragsverletzung sind und sie Plattenladen Zürich selbst, vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat. Die Haftung für leichtes Verschulden sowie Haftung für Mangelfolgeschäden wird wegbedungen. In jedem Fall ist die Haftung beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises.

 

§5 Rücknahme

  1. Rücknahmen dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis seitens Plattenladen Zürich erfolgen.
  2. Für zurückgegebene Waren kann Plattenladen Zürich als Entschädigung für die Umtriebe ein Abzug von 20 % auf dem fakturierten Preis vornehmen sowie die Kosten eines eventuellen Rücktransports in Rechnung stellen.
  3. Es werden nur ganze Verpackungseinheiten, welche in derselben Tonalität am Lager vorrätig sind, zurückgenommen.
  4. Von der Rücknahme gänzlich ausgeschlossen sind Spezialanfertigungen sowie beschädigte oder verschmutzte, sich nicht in Originalverpackung befindende oder bereits montierte Waren.

 

§6 Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlungsfrist lautet grundsätzlich 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Anderweitige Zahlungskonditionen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Regelung oder sind auf den Rechnungen vermerkt.
  2. Plattenladen Zürich behält sich vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu marktüblichen Konditionen, jedoch mindestens 5% Verzugszins zu verlangen.

 

§7 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Plattenladen Zürich sammelt anlässlich der ersten Kontaktaufnahme die für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden. Sie hält sich an die Grundsätze der Vertraulichkeit und verwendet die Daten in Nachachtung von Treu und Glauben.
  2. Plattenladen Zürich ist berechtigt, die Daten des Kunden zu bearbeiten, zu sammeln, zu aktualisieren etc., sofern und soweit dies im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung erforderlich bzw. von diesen AGB vorgesehen ist. Sie kann diese im erforderlichen Umfang an von ihr beauftragte Dritte weitergeben (z.B. Lieferanten).
  3. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur im obgenannten Umfang an Dritte weitergegeben.

 

§8 Verrechnung

  1. Die Verrechnung von Forderungen von Plattenladen Zürich mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme hiervon bilden jene Ansprüche, die auf einer öffentlichen Urkunde oder auf einer durch Unterschrift von Plattenladen Zürich bekräftigten Schuldanerkennung beruhen.

 

§9 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Klausel möglichst nahekommt. Gleiches gilt entsprechend, falls diese AGB eine Lücke aufweisen sollten.

 

§10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

  1. Bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag findet schweizerisches Recht unter Ausschluss internationalprivatrechtlicher Kollisionsnormen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht) Anwendung.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Zürich.



Plattenladen Zürich GmbH,
Zürich, März 2021

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